Sicherstellung der Notbetreuung

Liebe Eltern,

die Notbetreuung in niedersächsischen Schulen wird an unserer Schul bis zum Ende des Schuljahres fortgesetzt. Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, können aufgenommen werden. Folgende Arbeitsbereiche werden berücksichtigt:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
  • Beschäftigte in stationären Einrichtungen der Eingliederungs-/Jugendhilfe
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
  • die Bereiche Energieversorgung (Strom-, Gas-, Kraftsoffversorgung)
  • Wasserversorgung
  • Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel)
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers)
  • Transport und Verkehr (Logistik für kritische Infrastruktur, ÖPNV)
  • Entsorgung (Müllabfuhr)
  • Medien und Kultur
  • Risiko- und Krisenkommunikation

Diese Liste ist nicht abschließend!

Die Schulen werden von der Niedersächsischen Landesschulbehörde darauf hingewiesen, dass vor Inanspruchnahme der Notbetreuung an der Schule alle Möglichkeiten einer häuslichen Betreuung geprüft und ausgeschöpft sein müssen. 

Nach wie vor bleiben der Gesundheitsschutz und die Begrenzung von Neuinfektionen das oberste Ziel. Neue Maßnahmen zur weiteren Lockerung bzw. Erweiterung der Notbetreuung an Schulen wird von Seiten des Kultusministeriums regelmäßig geprüft und im Bedarfsfall verändert.