Angepasste Coronaregelungen nach Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die vom Bundestag verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetztes sieht strengere Regeln für die Jahrgänge 1-3 vor.

Ab einem Inszidenzwert von über 165 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen wechseln die Klassen 1-3 ins Distanzlernen. Die Klasse 4 ist als Abschlussklasse von dieser Maßnahme nicht betroffen. Auch eine Notbetreuung wird es weiterhin geben.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Ministerbrief vom 22.04.2021 und 04.05.2021