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Unterrichtsausfall
Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
Bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser kann es in Niedersachsen zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten.
Zuständigkeit und Entscheidung
Die Entscheidung, ob Unterricht ganz oder teilweise nicht stattfindet, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Diese Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.
Informationswege
Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:
Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite unter der Rubrik „Schulausfall“)
Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte und/ oder andere Benachrichtigungssysteme wie SMS-Dienste, BIWAPP oder KATWARN (je nach Region)
Besonderheiten bei Hitzefrei
Bei hohen Temperaturen kann die Schulleitung für einzelne oder alle Klassen des Primar- und des Sekundarbereichs I und II Hitzefrei gewähren, sofern der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
Eine Notbetreuung wird in jedem Fall gewährleistet.
Trotz Unterrichtsausfall wird an unserer Schule eine Notbetreuung organisiert. Einen Betreuungsanspruch haben Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit beide nicht zu Hause arbeiten können. Die Notbetreuung soll nur genutzt werden, wenn alle anderen Lösungen für eine Betreuung des Kindes ausgeschlossen wurden.







